Veranstaltungen - Evangelisch-lutherische St.-Martini-Kirchengemeinde Brelingen

November 2021

Kirche|Sonntag, 21.11.2021, 11:00 Uhr

Gottesdienst Ewigkeits- oder Totensonntag

Achtung geänderte Uhrzeit!

Der Gottesdienst, der am kommenden Sonntag, 21. November, dem Ewigkeits- oder Totensonntag, in der Brelinger Kirche stattfindet, beginnt später, als bisher von der Kirchengemeinde angekündigt worden ist. Der Kirchenvorstand weist darauf hin, dass dieser Gottesdienst, in dem auch der Verstorbenen dieses Jahres gedacht werden soll, erst um 11 Uhr in der St. Martini-Kirche beginnt. Für alle Besucher dieses Gottesdienstes gilt die 3-G-Regel, das heißt, dass ein Nachweis für die doppelte Impfung, die Genesung oder ein aktueller PCR-Test vorgelegt werden muss.

Gemeindesaal|Freitag, 26.11.2021, 15:00 Uhr

Geschenkeverkauf des Handarbeitskreis

Jeweils freitags bietet der Handarbeitskreis bis zum 17. Dezember seine Waren von 15 bis 18 Uhr im Gemeindesaal neben der Kirche zum Kauf an.

Beim Verkauf im Gemeindesaal können Interessierte in aller Ruhe auswählen und auch anprobieren. Auf langen Tischreihen werden die Handarbeiten übersichtlich präsentiert. Die jeweils dreistündige Öffnungszeit, bei der ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss, macht es möglich, dass der Verkauf coronakonform ablaufen kann.

Kirche|Freitag, 26.11.2021, 20:00 Uhr

Nordic Christmas

Besinnliche Musik zur Weihnachtszeit aus Skandinavien ist das Motto am Freitag vor dem 1. Advent. Ein Ensemble aus Geige, Flöte, Nyckelharpa, Akkordeon, Harfe und Orgel wird zusammen mit einem Brelinger Projektchor Musik aus Norwegen und Schweden darbieten. Der Eintritt ist frei.

Pfarrgarten am Backhaus|Sonntag, 28.11.2021, 14:00 Uhr

Weihnachtsmarkt nach 2-G-Regeln im Pfarrgarten am Backhaus

Der Brelinger Weihnachtsmarkt soll am ersten Adventssonntag, 28. November, stattfinden, sofern die dann gültigen Corona-Bestimmungen dies erlauben. Nach einem Gottesdienst, der um 14 Uhr in der Kirche stattfindet, eröffnet der Posaunenchor das Marktgeschehen. Der Besuch des Weihnachtsmarktes wird nur nach den 2-G-Regeln und mit Mund- und Nasenschutz möglich sein, das heißt jeder Besucher muss sich in Verbindung mit dem Personalausweis als doppelt geimpft oder genesen ausweisen können. Dann bekommt der Besucher ein Armband, welches den Standbetreibern signalisiert, dass er registriert und kontrolliert ist.

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