Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof der ev. luth. Kirchengemeinde St. Martini Brelingen
Auf dem Brelinger Friedhof können Einwohner aus der Kirchengemeinde Brelingen, zu der auch die Dörfer Negenborn und Oegenbostel gehören, bestattet werden. So ist es in der Friedhofsordnung festgelegt. Für die Bestattung im Urnenhain ist das Einzugsgebiet auf die pfarramtliche Verbindung zwischen den Kirchengemeinden Brelingen und Mellendorf/Hellendorf ausgedehnt worden.
Für die Trauerfeier steht die Friedhofskapelle, die etwa 80 Personen Platz bietet, zur Verfügung. Auf Antrag kann die Brelinger Kirche als Ort der Trauerfeier gewählt werden.
Die Kosten für die jeweilige Grabstelle und für die Nutzung der Kapelle/Kirche sind in der Friedhofs-Gebührenordnung geregelt, die auszugsweise in diesem Faltblatt zu finden ist.
Bei Eintritt eines Trauerfalls wenden Sie sich bitte an den Bestatter ihres Vertrauens. Er wird das Pfarramt informieren und alle weiteren Schritte koordinieren.
Rasen-Reihengrab
Rasenreihengrabstätten sind Gräber die im Todesfall für Sarg- und Urnenbestattungen der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätten werden in einer Rasengrabanlage angelegt und fallen nach Ende der Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
In der Gebühr für das Nutzungsrecht sind zudem die Kosten für eine Bronzetafel bereits inbegriffen, die mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen auf einem zentralen Gedenkstein angebracht wird.
Rasenreihengrab für Särge / Urnen:
• 25 Jahre - je Grabstelle, inkl. Namensplatte 1.355,00 €
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Reiheneinzelgrab:
• Personen bis zu 5 Jahren - für 25 Jahre 250,00 €
• Personen über 5 Jahre - für 25 Jahre 385,00 €
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Unsere Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Wahlgrab:
• 25 Jahre – je Grabstelle 750,00 €
• jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle 30,00 €
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnenbestattungen, die ansonsten nach den Grundsätzen der Wahlgrabstätten angelegt werden.
Wie bei den Wahlgrabstätten sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab:
• 25 Jahre 500,00 €
• jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle 20,00 €
Sockelgrab
Die Anlage der Sockelgräber ist mit Rasen eingesät und für Erd- und Urnenbestattungen geeignet. Dabei werden die Grabstätten nicht einzeln eingefasst und die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Die Grabstätten der Sockelgräber müssen mit Sockelplatten von 80 cm Breite und 60 cm Höhe versehen werden. Es sind nur stehende Grabmale erlaubt. Im Gegensatz zu anderen pflegeleichten Grabarten darf auf der Sockelplatte der Grabstätte Grabschmuck abgelegt werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
als Einzel- oder Doppelgrab, für Sarg- oder Urnenbestattung
Sockelgrab:
• 25 Jahre - je Grabstelle 985,00 €
Sockel-Doppel-Wahlgrab:
• 25 Jahre – je Doppelgrab 1.970,00 €
• jedes Jahr Verlängerung - je Doppelgrabstelle 78,80 €
Urnenhain
Urnenbestattungen im Urnenhain sind einzelne Grabstellen, die im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Sie fallen nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück.
Die Herrichtung und Pflege der Abteilung erfolgt ausschließlich durch die Kirchengemeinde.
Der Urnenhain wird durch zentrale Holzstelen gekennzeichnet, auf denen der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen auf einer Bronzetafel angebracht werden.
Urnenbestattung im Urnenhain:
• 25 Jahre - je Grabstelle, inkl. Namensplatte 1.355,00 €
Laufzeit beginnt mit der Bestattung